Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Musikfestival BrassBeatz
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Tickets sowie die Teilnahme am Musikfestival BrassBeatz, das am 11. Juli 2026 in Straelen-Herongen stattfindet.
Mit dem Kauf eines Tickets akzeptiert der Käufer die Geltung und Einbeziehung dieser AGB in das Vertragsverhältnis. Vertragspartner ist der Veranstalter Musikverein 1951 Herongen e.V.
2. Ticketkauf und -nutzung
Der Ticketkauf erfolgt ausschließlich über die vom Veranstalter bereitgestellten Kanäle. Nur das originale Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt in das Festivalgelände am jeweiligen
Veranstaltungstag. Bei Verlust der Eintrittskarte ist keine Rückerstattung möglich. Beim Kauf von Veranstaltungstickets / Konzertkarten können Reklamationen nach
abgeschlossenem Vertrag nicht mehr angenommen werden, insbesondere besteht, soweit der Veranstalter wie hier Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung, insbesondere
Konzertkarten / Veranstaltungstickets für Veranstaltungen anbietet, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Besuchers.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet den Besucher zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. In Folge der Bestellung und Zahlung werden
die Veranstaltungstickets/Konzertkarten rechtzeitig vor der Veranstaltung postalisch übersandt.
3. Teilnahmeberechtigung und Jugendschutz
Kinder (unter 16 Jahren) und Jugendliche (ab 16 Jahren bis 18 Jahren) dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen an dem Festival teilnehmen. Insbesondere ist
sicherzustellen, dass Minderjährige (unter 18 Jahren) keinen Alkohol konsumieren und keine verbotenen Substanzen mitbringen oder konsumieren. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind
für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen, vom Festival
auszuschließen. Eine Erstattung von Ticketpreisen erfolgt bei Ausschluss vom Festivalgelände nicht.
Am Einlass werden das Alter und die Identität des Jugendlichen und des Elternteils oder Erziehungsbeauftragten durch Überprüfung eines Lichtbildausweises festgestellt. Da die
Veranstaltung erst nach 24:00 Uhr endet, dürfen Minderjährige nur in Begleitung der Eltern oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf das Festivalgelände. In jedem Fall muss
die „Vereinbarung zur Übernahme/ Übertragung der Sorgepflicht“ unter www.brass-beatz.de rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Darin verpflichten sich die Eltern oder
der Erziehungsberechtigte ausdrücklich die Aufsichts- und Erziehungspflichten zu erfüllen und das Festivalgelände nur gemeinsam mit dem Minderjährigen zu verlassen. Diese Erklärung ist
gemeinsam mit leserlichen Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds, des Erziehungsbeauftragten und des Jugendlichen (Kopien zusammen auf einem DIN A4 Blatt)
an der Kasse abzugeben. Diese Kopie wird nach Beendigung der Veranstaltung vernichtet. Der Erziehungsbeauftragte muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben und darf jeweils
nur für 2 Jugendliche während des Festes den Erziehungsauftrag übernehmen. Der Erziehungsbeauftragte muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Erziehungspflichten zu
erfüllen. Der Veranstalter behält sich vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an
welche das Sorgerecht übertragen wurde oder im Falle einer vermuteten Fälschung der Erklärung).
4. Hausordnung und Verhaltensregeln
Alle Besucher verpflichten sich, die Hausordnung des Festivals einzuhalten. Das Mitbringen und Konsumieren von Drogen, gefährlichen Gegenständen, Waffen, Feuerwerkskörpern sowie
anderen verbotenen Substanzen ist ausdrücklich untersagt. Im Festivalgelände ist zudem das Mitbringen von Getränken, Tieren, Musikanlagen, Tonbandgeräten, professionellen Film- und
Videokameras sowie sperrigen Gegenständen untersagt. Der Ordnungsdienst führt am Einlass zum Festivalgelände Taschenkontrollen durch und ist im Zweifelsfall berechtigt auch Leibesvisitationen vorzunehmen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, vom Festival auszuschließen. Eine Erstattung von Ticketpreisen erfolgt bei Ausschluss vom Festivalgelände nicht.
5. Ton- und Filmaufnahmen
Jeder Besucher und im Falle Minderjähriger dessen Eltern oder Erziehungsberechtigte willigt, ohne Vergütung durch den Veranstalter, darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung
Bildaufnahmen erstellt werden, vervielfältigt, gesendet oder in audiovisuellen Medien benutzt werden. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das bedeutet, wir filmen
das Festival und evtl. seid ihr auch mit drauf. Aus dem Material erstellen wir u.a. ein Festivalvideo oder einen Trailer. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen der Regelungen der
LufVO auch mit einer Drohne anzufertigen. Der Einsatz von privaten Drohnen ist untersagt.
6. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Das BrassBeatz Festival ist eine Open Air Veranstaltung. Das Betreten des Veranstaltungsortes, die Nutzung von provisorisch eingerichteten Parkplatzflächen und das Verweilen auf dem
Festivalgelände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei dem Besuch von Festivals besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und
Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. Die Benutzung von adäquatem Gehörschutz wird
empfohlen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände sowie für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden, die außerhalb des
Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Befahren oder der Nutzung von Parkplatzflächen entstehen.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten beruhen. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, haftet der
Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für seine Mitarbeiter und für alle diejenigen Personen, welche ehrenamtlich
Aufgaben im Rahmen des Festivals übernommen oder Gegenstände zur Verfügung gestellt haben.
7. Ticketpreise, Zahlungsbedingungen und Rückerstattungen
Die Ticketpreise sind auf der jeweiligen Verkaufsplattform angegeben. Zahlungen sind sofort bei Kauf fällig.
8. Festivalabsage und Festivalabbruch aufgrund höherer Gewalt
Im Falle einer Festivalabsage besteht Anspruch auf Rückerstattung der Ticketpreise. Für den Fall einer Festivalabsage oder eines Festivalabbruchs aufgrund höherer Gewalt (z.B.
Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Unwetter, begründete Gefahr terroristischer Anschläge, heftige Naturereignisse, kriegerischer Handlungen, Epidemien, Tod oder Erkrankung
von Künstlern) kann die (ggf. anteilige) Erstattung der Ticketpreise jedoch nur binnen 4 Wochen nach dem geplanten Veranstaltungstermin geltend gemacht werden. Der Veranstalter haftet in
solchen Fällen nicht für Folgeschäden oder entgangene Gewinne.
9. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung auf
www.brass-beatz.de/datenschutz enthalten.
10. Sonstiges
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt gelassen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.